Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ist eine der herausragenden sozialen Errungenschaften der Schweiz.
Wer hier wohnt, muss bei einem Krankenversicherer grundversichert sein. Die Wahl des Krankenversicherers ist frei. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung gewährt allen Versicherten unabhängig von Alter, Geschlecht und Wohnort Leistungen im Falle von Krankheit, Unfall (sofern keine Unfallversicherung dafür aufkommt) und Mutterschaft. Zusatzversicherungen ergänzen die Grundleistungen entsprechend den Bedürfnissen der Kunden.
Die ersten Krankenversicherungen, gegründet als Hilfskassen von Gewerkschaften und Handwerksverbänden, sind bereits im frühen 19. Jahrhundert entstanden. In der zweiten Jahrhunderthälfte setzte dann unter dem Einfluss der industriellen und sozialen Entwicklung eine wahre Flut von Gründungen ein. Sowohl der Bundesverfassungs-Artikel von 1890 als auch das erste Krankenversicherungsgesetz aus dem Jahre 1911 sahen denn auch die zahlreichen bestehenden Krankenversicherer als Durchführungsorgane der Versicherung vor.
3. Zyklus (Auswahl WAH)
Sek II